Rechtsprechung
BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf " vollen Lohnausgleich " nach Tarifverträge der holzverarbeitenden und kunststoffverarbeitenden Industrie im nordwestdeutschen Raum bei Verkürzung der Wochenarbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 17.11.1986 - 3 Ca 3266/86
- BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn aufgrund Sozialplan (vgl BAG vom 3. Juni 1987, 4 AZR 44/87 und vom 16. September 1987, 4 AZR 265/87).In der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - ist weiter ausgeführt, daß eine unzulässige und damit unwirksame Effektivklausel vorliegen würde, wenn die Tarifvertragsparteien mit der in Ziffer 21 a MTN getroffenen Regelung die Effektivlöhne hätten sichern und nicht nur den Tariflohn, sondern auch die übertariflichen Lohnanteile um 3, 9 % pro Stunde hätten erhöhen wollen.
Dazu ist auch bereits vom Senat im Urteil vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn sich aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung das effektive Gesamteinkommen bei Stundenlöhnern verringert, während es für Arbeitnehmer mit Wochen- oder Monatslohn in unveränderter Höhe weitergezahlt wird (vgl. auch BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn aufgrund Sozialplan (vgl BAG vom 3. Juni 1987, 4 AZR 44/87 und vom 16. September 1987, 4 AZR 265/87).Dazu ist auch bereits vom Senat im Urteil vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn sich aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung das effektive Gesamteinkommen bei Stundenlöhnern verringert, während es für Arbeitnehmer mit Wochen- oder Monatslohn in unveränderter Höhe weitergezahlt wird (vgl. auch BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87
Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne.
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87
Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung - …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne. - BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts - …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne. - BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87
Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne.
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine …
Dabei haben die Vorinstanzen durchaus zutreffend erkannt, daß auch die Tariflohnerhöhung um 3, 9 % aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung ist (vgl. BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und ständig vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 329 bis 331/87 -, vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 -, - 4 AZR 372/87 -, - 4 AZR 477/87 -, - 4 AZR 523/87 -, - 4 AZR 524/87 -, vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 -, - 4 AZR 574/87 -, - 4 AZR 575/84 -, - 4 AZR 582/87 -).