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   BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87   

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https://dejure.org/1988,7085
BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87 (https://dejure.org/1988,7085)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 4 AZR 565/87 (https://dejure.org/1988,7085)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 (https://dejure.org/1988,7085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf " vollen Lohnausgleich " nach Tarifverträge der holzverarbeitenden und kunststoffverarbeitenden Industrie im nordwestdeutschen Raum bei Verkürzung der Wochenarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn aufgrund Sozialplan (vgl BAG vom 3. Juni 1987, 4 AZR 44/87 und vom 16. September 1987, 4 AZR 265/87).

    In der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - ist weiter ausgeführt, daß eine unzulässige und damit unwirksame Effektivklausel vorliegen würde, wenn die Tarifvertragsparteien mit der in Ziffer 21 a MTN getroffenen Regelung die Effektivlöhne hätten sichern und nicht nur den Tariflohn, sondern auch die übertariflichen Lohnanteile um 3, 9 % pro Stunde hätten erhöhen wollen.

    Dazu ist auch bereits vom Senat im Urteil vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn sich aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung das effektive Gesamteinkommen bei Stundenlöhnern verringert, während es für Arbeitnehmer mit Wochen- oder Monatslohn in unveränderter Höhe weitergezahlt wird (vgl. auch BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn aufgrund Sozialplan (vgl BAG vom 3. Juni 1987, 4 AZR 44/87 und vom 16. September 1987, 4 AZR 265/87).

    Dazu ist auch bereits vom Senat im Urteil vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn sich aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung das effektive Gesamteinkommen bei Stundenlöhnern verringert, während es für Arbeitnehmer mit Wochen- oder Monatslohn in unveränderter Höhe weitergezahlt wird (vgl. auch BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
    Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne.
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
    Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne.
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts -

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
    Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne.
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
    Wie der Senat bereits in seinen denselben Tarifvertrag betreffenden Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, bezieht sich Ziffer 21 a MTN und die im Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vereinbarte Lohnerhöhung von 3, 9 v.H. nur auf die Tariflöhne.
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